Wir sind Ihnen gerne behilflich.
Die vollständige Kostenübernahme und die Vergütung im Falle einer Umschulung ist auch mit dem Bildungsgutschein möglich. Sofern Sie bereits ohne qualifizierte Ausbildung in der Pflege arbeiten, können Sie mit einer ergänzenden Finanzierung durch die Arbeitsagentur die Ausbildung in Vollzeit – also innerhalb von drei Jahren – absolvieren, einen Ausbildungsvertrag schließen und Ihre Ausbildungsvergütung bis zur Höhe des derzeitigen Einkommens aufstocken.
Als praktischer Träger der generalistischen Ausbildung können Sie bei der GesBiT, Gesellschaft für Bildung und Teilhabe mbH, Beratung zu finanzieller Förderung erhalten.